Wir holen Ihr Geld zurück

Wir setzen Ihr Recht auf Schadensersatz durch und unterstützen Geschädigte des Dieselskandals zuverlässig bei all ihren Fragen. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein!

Warum Sie nicht länger warten sollten:
  • Bis zu 10.000€ Schadensersatz
  • Erfolgsquote vor Gericht liegt bei über 80%
  • Der Wert Ihres Fahzeuges sinkt immer weiter
  • Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren
  • Es droht die Verhängung von Dieselfahrverboten
  • Wir setzen Ihre Ansprüche individuell durch!
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Bis zu 10.000€ Schadensersatz
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Info/FAQ

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Seit September 2015 täuschte Volkswagen über 2,6 Millionen deutsche Diesel-Fahrer mit einer manipulierten Software. Fahrverbote, Motorprobleme und massiver Wertverlust durch fragwürdige Software-Updates. So wurden die gesetzlichen Abgasnormen scheinbar eingehalten. In Wirklichkeit jedoch war der Schadstoffausstoß viel höher. Den Kunden wird lediglich ein Software-Update angeboten, das das Abgas-Problem angeblich beheben soll, jedoch werden immer mehr Fälle von Folgeproblemen und höherem Verbrauch bekannt. Wer sich vor dem Rückruf drückt, muss mit einer Stilllegung seines Fahrzeugs rechnen. Der Abgasskandal entwickelt sich damit mehr und mehr zu einem Problem für jeden Dieselkunden.

Andere Volkswagen-Konzerne wie Audi, Skoda, Seat und Porsche stecken ebenfalls mitten im Abgasskandal. Aber auch Fahrzeuge anderer Hersteller wie Mercedes-Benz, BMW, Opel und andere sind Teil des Abgasbetrugs.

Ihr Auto ist vom Abgasskandal betroffen und Sie wollen jetzt entschädigt werden? Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Vor diesem Hintergrund kommt es nicht unerwartet, dass immer mehr enttäuschte Kunden gegen VW und die anderen Hersteller klagen.

Im ersten Schritt sollten Sie prüfen lassen, ob ihr Dieselfahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Dies finden Sie über das Fahrzeugmodell und seine zugehörige FIN heraus. Wir unterstützen Sie gerne mit einer kostenlose Erstberatung dabei.Nutzen Sie hierfür einfach das Kontaktformular auf dieser Seite.

Sie haben herausgefunden, dass Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist? Dann sollten Sie auf Ihr gutes Recht bestehen und sich jetzt rechtlichen Beistand holen. Die Hersteller haben Sie wissentlich getäuscht und Ihnen ein Dieselfahrzeug verkauft, welches im juristischen Sinne einen Sachmangel aufweist. Zahlreiche Autofahrer haben bereits erfolgreich geklagt und ihre Rechtsansprüche durchsetzen können.

Wir empfehlen Ihnen im ersten Schritt eine qualifizierte und fachgerechte Beratung von einem spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen. Der Anwalt hat die Möglichkeit, einen ersten Eindruck von Ihrer Situation zu bekommen und kann sodann einschätzen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und welche nicht.

Um alle Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie sich zeitnah über Ihre Rechte informieren und anschließend handeln. Viele Personen zögern noch sich rechtlich beraten zu lassen, da sie die Entwicklungen im Abgasskandal erst noch weiter verfolgen möchten. Wir raten Ihnen hier dringend davon ab, weiterhin abzuwarten. Es wäre sehr ärgerlich, wenn Sie eine Entschädigung, die Ihnen zusteht, durch den Ablauf der Verjährungsfrist verlieren. Ihre Ansprüche sollten Sie daher so schnell wie möglich einfordern!

Welche Forderungen Sie stellen können, wird von uns in einer kostenlosen Erstberatung für Sie ermittelt.

Zu unseren Leistungen für Sie gehört eine kostenlose Erstberatung. So erhalten Sie ohne finanzielles Risiko eine Ersteinschätzung Ihres Falles, auf deren Grundlage Sie über Ihr weiteres Vorgehen und die nächsten Schritte entscheiden können. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie

  • unser Kontakt-Formular nutzen,
  • uns unter der Rufnummer 0231 98 340 200 anrufen,
  • oder uns per E-Mail unter info@dr-dettke.com erreichen.

Für eine genaue Einschätzung benötigen wir bestimmte Informationen von Ihnen, die uns erst eine rechtliche Einschätzung ermöglichen.

Unserer kostenlosen Erstberatung beinhaltet ebenfalls die Überprüfung Ihrer Vertragsunterlagen. Für eine erfolgreiche Einschätzung empfehlen wir Ihnen uns folgende Unterlagen zu überlassen

  • den Kaufvertrag
  • den Fahrzeugschein
  • der km-Stand beim Kauf
  • sowie der aktuelle km-Stand

sodass wir Sie kostenfrei zu dem für Sie bestmöglichen Vorgehen beraten können. Gerne besprechen wir auch die anderen Optionen mit Ihnen. Wenn Sie sich für ein Vorgehen entschieden haben und uns mandatieren möchten, übernehmen wir die weiteren Schritte für Sie. Ferner würden wir die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen. Zunächst würden wir versuchen eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Sollte dies jedoch erfolglos verlaufen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

Kontakt-Formular, kostenfrei anrufen

  • Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung sowie Ersteinschätzung. Wir informieren Sie umfassend über Ihre Rechte und das für Sie bestmögliche weitere Vorgehen.

Übersendung der Unterlagen

  • Wir prüfen die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Erfolg.

Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung

  • Entscheiden Sie sich für ein Vorgehen, übernehmen wir gerne die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Verhandlungen mit dem Forderungsgegner

  • Wir führen außerdem die Verhandlungen mit Ihrem Forderungsgegner.

Gerichtliche Vertretung

  • Sollte eine außergerichtliche Einigung erfolglos verlaufen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

Wir verfügen über sehr umfassende Erfahrungen durch die Vertretung zahlreicher anderer Fälle im VW-Abgasskandals, sodass wir Ihnen hier bestens zur Seite stehen und Ihre Interessen vertreten können. Immer mehr Gerichte entscheiden für unsere Mandanten.

Bei uns erhalten Sie juristische Unterstützung von erfahrenen Rechtsanwälten. Im ersten Schritt prüfen wir für Sie, inwieweit Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Darüber hinaus bieten wir Ihnen im zweiten Schritt eine kostenlose Erstberatung an, in der wir abwägen, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Zudem besprechen wir mit Ihnen die nächsten Schritte in Ihrem Fall.

Wir vertreten kompetent und schnell Ihre Interessen und machen Ihre Rechte geltend. Egal, ob Sie

  • Rückabwicklung des Kaufvertrags wünschen,
  • Schadensersatz geltend machen möchten,
  • eine Ersatzlieferung anstreben
  • oder eine Nachbesserung Ihr Ziel ist.

Sie sind in besten Händen. Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihr Recht einzufordern!

Handeln Sie jetzt, bevor es dafür zu spät ist!

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe am 09.10.2018 entschieden, dass Berlin an mindestens 11 Straßenabschnitten ein Fahrverbot für Diesel mit zu hohen Stickoxid-Ausstoß einführen muss. Ferner müssen vom Senat rund 60 weitere Straßen auf Fahrverbote geprüft werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Berufung ist möglich.

Die Senatsverwaltung für Verkehr muss bis Ende März 2019 den verschärften Luftreinhalteplan mit entsprechenden Vorschriften erlassen. Die Fahrverbote sollen zwischen Ende Mai und Ende Juni 2019 in Kraft treten. Sie gelten für Fahrzeuge mit Motoren der Abgasklassen Euro 1 bis Euro 5.

Hiervon betroffen sind die Leipziger Straße, die Reinhardtstraße, die Brückenstraße, die Friedrichstraße, der Kapweg, Alt Moabit, die Stromstraße und die Leonorenstraße.

Laut Berechnung der Senatsverwaltung kann jedoch selbst unter erwartungsfrohen Annahmen und mit Einführung des Fahrverbots für Dieselfahrzeuge der Stickstoffdioxidgrenzwert bis zum Jahr 2020 nicht eingehalten werden.

Die Musterfeststellungsklage ist für betrogene VW-Kunden keine Alternative. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rechnet frühestens im Jahr 2022 mit dem Abschluss des Musterverfahrens. Anschließend muss dann jeder Betroffene noch seinen Individualprozess führen. Wie lange dieses Verfahren dauern wird ist nicht absehbar.

Da viele Autofahrer aufgrund von angedrohten Stilllegungen der betroffenen Fahrzeuge und die bis dahin zunehmenden Diesel-Fahrverbote nicht warten können oder möchten, empfiehlt es sich daher, nicht auf die mühsame Musterfeststellungsklage zu warten, sondern Ihre rechtlichen Ansprüche selbst zu verfolgen.

Nachdem z.B. in Berlin, Frankfurt, Mainz und Hamburg Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge verhängt wurden, entschied aktuell das Verwaltungsgericht Köln, dass ab dem April 2019 in Köln und Bonn keine Diesel-Fahrzeuge mehr in bestimmten Stadtbereichen bewegt werden dürfen. Hintergrund ist eine Überschreitung der EU-Grenzwerte mit dem gesundheitsbelastenden Stickstoffdioxid.

Betroffen sind Fahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älteren Motoren sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September 2019 könnte dann auch das Verbot für Diesel-Motoren der Klasse 5 kommen. Es steht zu erwarten, dass zahlreiche weitere Städte in NRW Fahrverbote verhängen werden.

Viele Autofahrer wollen dies nicht tatenlos hinnehmen. Die aufgekommene Skandal um unzulässig verbaute Abschalteinrichtungen zeigt, dass unter Umständen Schadenersatzansprüche gegen Hersteller bestimmter Motor-Baureihen in Frage kommen. Sollten auch Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten in Erfahrung bringen wollen, sind wir Ihnen hierbei gern behilflich und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Der Stuttgarter Autobauer Daimler wurde aktuell vor dem Landgericht Stuttgart in drei Fällen zur Zahlung von Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren verurteilt.

Der Mangel des Fahrzeugs bestand darin, dass Daimler ein sogenanntes „Thermofenster“ nutze. Das bezeichnet ein Verfahren, bei dem zur Abgasreinigung ab einem bestimmten Punkt Temperaturen gedrosselt werden. Dies sei laut Daimler nötig, um Schäden und Ablagerungen im Motor vorzubeugen. Problematisch ist aber, dass dadurch erhebliche Abweichungen bei den Stickoxid-Ausstößen zwischen dem Prüfstand und dem realen Strassenbetrieb zustande kämen.

Aufgrund dieses Mangels wurde den Autobesitzern nun Schadenersatz zugesprochen, Daimler will allerdings Berufung gegen die Urteile einlegen.

Wenn auch Sie Fragen zum Thema „Abgasproblematik“ haben und eine Einschätzung Ihrer juristischen Möglichkeiten wünschen, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gern zur Verfügung.

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